Kosten

Kostenträger

Gesetzliche Krankenversicherungen 

Kassenpatienten werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in der Regel erstattet.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen als Kostenträger

Üblicherweise übernehmen Private Krankenversicherungen - ggf. in Kombination mit Leistungen der Beihilfe - die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in dieser Praxis. Werfen Sie bitte dennoch einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag und/oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob die Behandlungskosten tatsächlich erstattet werden, auf wie viele Sitzungen Sie Anspruch haben und wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall zu beantragen ist.     

 

Selbstzahler

Entscheiden Sie sich dafür, die Psychotherapie in dieser Praxis selbst zu zahlen, entfallen alle Formalitäten der Antragstellung. Sie schließen direkt mit mir einen Behandlungsvertrag ab. Deshalb werden auch keine Informationen über Ihre Psychotherapie an irgendwelche Kostenträger weitergegeben. Niemand erfährt davon - es sei denn, Sie erwähnen es selbst. Das kann von Vorteil für Sie sein, wenn Sie beispielsweise  beabsichtigen, sich später verbeamten zu lassen oder eine Private Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. 

Zudem besteht ggf. die Möglichkeit, dass Sie Ihre psychotherapeutischen Behandlungskosten steuerlich geltend machen können. Befragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. 

 

Einzel- und Gruppentherapie

Für 50-minütige Einzelgespräche zu den üblichen Sprechzeiten stelle ich Selbstzahlern 150 € in Rechnung. Werden längere Termine, ggf. auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten vereinbart, erhöhen sich die Kosten der Sitzung entsprechend. 

Die Teilnahme an ca. 100-minütigen Gruppensitzungen kostet für Selbstzahler 50 €.  

Ausfallhonorar

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte schnellstmöglich - spätestens aber bis 24 Stunden vor Beginn der Sitzung - mit. Sagen Sie Ihren Termin kurzfristiger ab, bin ich leider gezwungen, Ihnen ein Ausfallhonorar zu berechnen, dessen Höhe 75% meines Stundensatzes beträgt.